Sanctus, Sanctus, Sanctus Dominus Deus exercituum: plenaest erra gloria tua: Gloria Petri, gloria Filio, gloria spiritui Sancto.
Ablässe (Raccolta S. 1): Damit die Gläubigen beständig angeregt würden, diese Akte der Anbetung, des Lobes und der Verherrlichung oft zu erneuern, verlieh Papst Clemens XIII. durch Dekret vom 13. September 1768 den unbeschuhten Trinitariern und den Mitgliedern ihres weißen Skapuliers von der heiligsten Dreifaltigkeit, welche mit wenigstens reumütigem Herzen und andächtig das vorstehende dreimal HEILIG der Engel beten, einen Ablass von 100 Tagen einmal im Tage; einen Ablass von 100 Tagen dreimal im Tage an allen Sonntagen, am Feste der hh. Dreifaltigkeit und an den Tagen der Oktav desselben Festes.
Papst Clemens XIV. dehnte durch Dekret vom 6. Juni 1769 diesen Ablass auf alle Gläubigen aus, welche ihn gewinnen können, wofern sie die angeführten Bedingungen erfüllen.
Derselbe Papst verlieh durch ein anderes Dekret vom 20. Januar 1770 den erwähnten unbeschuhten Religiosen und den Mitbrüdern des Ordens der hh. Dreifaltigkeit, welche im Verlaufe eines ganzen Monats täglich das erwähnte "dreimal HEILIG der Engel" beten werden, einen vollkommenen Ablass einmal im Monate, an einem beliebigen Tage, an welchem sie nach wahrhaft reumütiger Beicht und Kommunion eine Zeit lang nach der Meinung Sr. Heiligeit beten werden. Endlich dehnte derselbe Papst durch ein neues Dekret vom 26. Juni 1770 die Verleihung dieses vollkommenen Ablasses auf alle Gläubigen aus, wofern sie die nämlichen Bedingungen erfüllen.
Dreimal: "Ehre sei dem Vater u.s.w."
Ablässe (Raccolta S. 14): Papst Pius VII. verlieh durch Dekret der hl. Ablasskongregation vom 11. Juli 1815 allen Gläubigen, welche bei Beginn des Tages, Mittags und Abends dreimal das EHRE SEI DEM VATER UND DEM SOHNE UND DEM HEILIGEN GEISTE (wie es war im Anfang so auch jetzt und alle Zeit und in Ewigkeit. Amen) sprechen, in der Absicht der hh. Dreifaltigkeit Dank zu sagen für die erhabenen Gaben und Vorzüge, welche sie der allerseligsten Jungfrau verliehen, und namentlich bei ihrer glorreichen Aufnahme in den Himmel, einen Ablass von 100 Tagen für jedes einzelne Mal, wo sie es zu den drei erwähnten Zeiten beten; einen vollkommenen Ablass einmal im Monat allen Denen,welche diese Übung einen ganzen Monat hindurch jeden Tag des Morgens früh, des Mittags und des Abends vorgenommen haben, wofern sie an einem beliebigen Tage beichten und kommunizieren, und andächtig zu Gott für die Anliegen der Kirche und nach der Meinung Sr. Heiligkeit beten.
Der Lobgesang EHRE SEI DEM VATER u.s.w. galt von jeher als eines der erhabensten und wesentlichsten Gebete. (Vergl. Cornelius a Lapide zu Matth. 6, 9 und Joh. 17, 5.) Von der heiligen Maria Franziska von den 5 Wunden wird in ihrer Lebensbeschreibung (S. 174 der 2. Auflage) erzählt, dass sie zu dem Geheimnisse der allerheiligsten Dreifaltigkeit eine solche Verehrung hegte, dass sie nie eine Gebetsübung zu beginnen pflegte, ohne zuvor mit der größten Ehrerbietung und der tiefsten Verneigung des Hauptes ein "Ehre sei dem Vater u.s.w." zu sprechen; und diese tiefe Verbeugung wollte sie auch von Denjenigen beobachtet wissen, welche mit ihr beteten, so dass, wenn ihre Gefährtin Maria Felice es manchmal aus Unachtsamkeit oder Vergeßlichkeit unterließ, die Heilige selbst ihr mit der Hand das Haupt neigte.
In einer Audienz, welche der Kardinal-Präfekt der hl. Kongregation der Propaganda am 12. März 1857 hatte, verlieh Papst Pius IX. einen Ablass von 7 Jahren allen Denjenigen, welche siebenmal das "Ehre sei dem Vater, und dem Sohne, und dem Hl. Geiste" andächtig sprechen und außerdem nach der Meinung des hl. Vaters beten, um die sieben Gaben des Hl. Geistes für die Verbreitung des Glaubens zu erlangen.
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