Bezüglich des Umfanges dieser Ablässe herrschte nun seit langem große Unsicherheit. Man wusste nur, dass es mehrere vollkommene und unvollkommene sind. Deshalb war es auch von der Ablasskongregation in Rom nicht gewünscht, dass man im christlichen Unterricht über die Kreuzwegablässe nähere Angaben mache.
Diese Unsicherheit hat nun unser Heiliger Vater Pius XI. beseitigt. Unter dem 20. Oktober 1931 hat er die bisherigen Kreuzwegablässe aufgehoben und dafür neue gewährt und ihren Umfang genau bestimmt. Zu Nutz und Frommen aller, die die Kreuzwegandacht verrichten, seien nun im folgenden diese neuen Bestimmungen mitgeteilt:
- Alle Gläubigen, die einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen an einem rechtmäßig errichteten Kreuzweg mit reumütigem Herzen ihre Andacht verrichten, können jedesmal einen vollkommenen Ablass gewinnen.
- Wenn sie an dem Tag, an dem sie den Kreuzweg gebetet haben, auch die heilige Kommunion empfangen, dann können sie damit noch einen zweiten vollkommenen Ablass gewinnen.
- Wenn sie in einem Monat zehnmal den heiligen Kreuzweg gebetet haben und innerhalb dieses Monats einmal die heilige Kommunion empfangen, können sie ebenfalls einen vollkommenen Ablass gewinnen.
- Wer den Kreuzweg zu beten angefangen hat, ihn aber aus einem vernünftigen Grund abbrechen musste, kann für jede der gebeteten Stationen einen unvollkommenen Ablass von 10 Jahren und 10 Quadragenen gewinnen.
- Wer durch einen vernünftigen Grund am Gehen des Kreuzweges verhindert ist, kann ebenfalls einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn er mit einem sogenannten Stationskreuz 20 Vaterunser mit je einem Gegrüßt seist Du, Maria, und Ehre sei dem Vater betet.
- Wer aus einem vernünftigen Grund nicht alle diese 20 Vaterunser betet, kann doch für jedes dieser zu Ehren der Kreuzwegstationen gebeteten Vaterunser einen unvollkommenen Ablass von 10 Jahren und 10 Quadragenen gewinnen.
- Wenn jemand durch Krankheit am Beten dieser 20 Vaterunser verhindert wäre, so kann er doch einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn er nur das Stationskreuz andächtig küsst oder anschaut.
(A. A. S., tom. XXIII, pg. 522.)
Mit diesen Bestimmungen hat der Heilige Vater volle Klarheit geschaffen bezüglich der Ablässe des heiligen Kreuzweges. Gebe Gott, dass diese Neuordnung des Papstes dazu beitrage, dass die Liebe zur Kreuzwegandacht in vielen Herzen eine Belebung erfahre, und dass der Mut zum Kreuzweggehen, wie ihn unsere Zeitlage von so vielen verlangt, erstarke!
P. Maximin Dossenbach, Kapuziner.
Imprimatur. 27.9.1932. Erzb. Ordinariat München-Freising
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